Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen zwischen dem Ingenieurbüro Marco Biegel, vertreten durch Marco Biegel, Bad Camberg (nachfolgend „Ingenieurbüro Marco Biegel”), und seinen Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von dem Ingenieurbüro Marco Biegel nicht anerkannt, es sei denn, dass ihm ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Die AGB des Ingenieurbüro Marco Biegel gelten auch dann, wenn die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbracht wird.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Ingenieurbüro Marco Biegel sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Preise und Gebühren
Die Preise sind in Euro angegeben. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die zum Rechnungszeitpunkt gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste oder das vereinbarte Angebot.
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
(2) Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen ist die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Dies gilt nicht, wenn das Ingenieurbüro Marco Biegel die Verzögerung zu vertreten hat.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Angaben, Dokumente und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu versichern.
(4) Das Ingenieurbüro Marco Biegel erbringt die Beratungsleistung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und Angaben. Für Ungenauigkeiten oder Lücken in den Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
(5) Wird die Leistung nur unter erschwerten Bedingungen möglich (z.B. wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers), ist der Auftraggeber verpflichtet, Hindernisse nach Aufforderung zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist das Ingenieurbüro Marco Biegel berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat dann bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 110,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer zu entgelten.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
(1) Das Ingenieurbüro Marco Biegel wird von seiner Leistung freigestellt, falls die Leistungserbringung unmöglich wird oder durch Arbeitskampf, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände gehindert ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Das Ingenieurbüro Marco Biegel wird unverzüglich den Auftraggeber benachrichtigen und, sobald absehbar, mitteilen, wann die Arbeiten wiederaufgenommen werden können.
(3) Bei Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers sind die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Ingenieurbüro Marco Biegel ist berechtigt, zur Verfügung gestellte Berichte, Pläne, Analysen und digitale Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen zurückzubehalten.
(2) Für Unternehmer gilt darüber hinaus ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht für alle ausstehenden Forderungen des Ingenieurbüro Marco Biegel.
§ 8 Haftung
(1) Das Ingenieurbüro Marco Biegel haftet uneingeschränkt für:
• Schäden aus Todesfällen, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigungen
• Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
• Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
• Garantien und Zusicherungen
• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Für leicht fahrlässige Verletzungen von Nebenpflichten (also Pflichten, die nicht unmittelbar der Erfüllung des Vertrages dienen) ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich eingegangenen Garantie entstehen.
(5) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen des Ingenieurbüro Marco Biegel sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Überweisungen sind nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto gültig.
(3) Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Ingenieurbüro Marco Biegel berechtigt, die laufenden Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.
(5) Im Verzugsfall fallen ab dem ersten Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr an, mindestens aber 0,50 Euro pro Monat.
§ 10 Besonderheiten bei Energieberatung
(1) Sofern die Leistung im Rahmen von BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erbracht wird, erklärt das Ingenieurbüro Marco Biegel seine Eintragung in die dena-Expertenliste (Deutschen Energie-Agentur).
(2) Das Ingenieurbüro Marco Biegel erbringt Energieberatungsleistungen unabhängig. Es führt keine konkurrierenden Handwerksleistungen durch, die zu Interessenskonflikten führen würde.
(3) Energieberichte und Sanierungsfahrpläne basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten.
(4) Die Beratung orientiert sich an geltenden Standards (GEG, KfW-RL, BAFA-Richtlinien). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Empfehlungen des Ingenieurbüro Marco Biegel bei der Antragstellung bei Förderbehörden vollständig und unverfälscht zu nutzen.
§ 11 Datenschutz
Das Ingenieurbüro Marco Biegel verarbeitet Kundendaten gemäß den Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer soweit dies für BAFA-Antragsverfahren oder behördliche Vorgaben erforderlich ist. Der Auftraggeber stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
(1) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Limburg a.d. Lahn.
(3) Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände und Gerichtsbarkeit unberührt (§§ 28, 32 ZPO). Verbraucher können auch vor dem Gericht ihres Wohnortes klagen.
(4) Erfüllungsort und Ort der Leistungserbringung ist Bad Camberg (Geschäftssitz des Ingenieurbüro Marco Biegel).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Das Ingenieurbüro Marco Biegel ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf eine Gesellschaft abzutreten, deren Gesellschafter es ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die wirtschaftlich dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
