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Energieaudit-Fristen: Der 4-Jahres-Turnus nach EDL-G

Das Energieaudit ist keine einmalige Sache, sondern muss regelmäßig wiederholt werden. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015; danach ist mindestens alle vier Jahre ein erneutes Energieaudit durchzuführen.

Wann ist mein nächstes Audit fällig?

Die Vier-Jahres-Frist läuft ab der Fertigstellung Ihres letzten Audits. Daraus ergeben sich die typischen Wiederholungszeitpunkte:

• Erstaudit: bis 05.12.2015

• 1. Wiederholung: 2019

• 2. Wiederholung: 2023

• 3. Wiederholung: 2027

Wurde Ihr letztes Audit also 2023 fertiggestellt, steht die nächste Runde 2027 an – und die Vorbereitung sollte deutlich früher beginnen.

Warum frühzeitig planen?

Ein belastbares Audit nach DIN EN 16247-1 braucht Vorlauf: Energieverbrauchsdaten müssen über einen repräsentativen Zeitraum vorliegen, die Vor-Ort-Begehung will terminiert und der Bericht sauber erstellt werden. Wer erst kurz vor der Frist startet, gerät unnötig unter Druck. Wir empfehlen, einige Monate Vorlauf einzuplanen.

Was zählt als Stichtag?

Maßgeblich ist die Fertigstellung des letzten Audits, nicht dessen Beginn. Ab diesem Datum läuft die Vier-Jahres-Frist für das nächste Audit. Sind Sie unsicher, wann Ihr letztes Audit abgeschlossen wurde, helfen wir Ihnen, den Stichtag und die nächste Fälligkeit zu bestimmen.

Häufige Fragen

Können Sie uns rechtzeitig an die Frist erinnern?

Ja. Auf Wunsch nehmen wir Ihren nächsten Fälligkeitstermin auf und melden uns rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

Wir haben noch nie ein Audit durchgeführt – sind wir zu spät dran?

Besteht eine Auditpflicht, sollte das Audit schnellstmöglich nachgeholt werden. Wir unterstützen Sie dabei, den ordnungsgemäßen Status zügig herzustellen.

Können wir die wiederkehrende Auditpflicht dauerhaft ersetzen?

Ja. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 kann die Auditpflicht ersetzen. Mehr dazu auf unserer Seite „Energieaudit oder Managementsystem?".