
Energieaudit-Pflicht: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Kurz gesagt: Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind. Wer die KMU-Grenzen überschreitet, muss nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) regelmäßig ein Energieaudit durchführen. Auf dieser Seite klären wir, ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Wer gilt als Nicht-KMU – und ist damit auditpflichtig?
Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU. Ihr Unternehmen ist kein KMU – und damit auditpflichtig –, wenn es eine der folgenden Grenzen überschreitet:
• mehr als 250 Mitarbeitende, oder
• mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme
• Wichtig: Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig mitgerechnet – Konzerntöchter sind deshalb oft betroffen, auch wenn sie für sich klein wirken.
Die Bagatellschwelle für kleine Verbräuche
Auch Nicht-KMU mit sehr geringem Energieverbrauch sind grundsätzlich auditpflichtig. Liegt Ihr Gesamtenergieverbrauch bei höchstens 500.000 kWh pro Jahr, können Sie jedoch die Bagatellschwellenregelung nutzen: Statt eines vollständigen Audits nach DIN EN 16247-1 genügt dann die Feststellung und Meldung Ihres Gesamtenergieverbrauchs. Wir prüfen, ob das auf Sie zutrifft, und übernehmen die korrekte Meldung.
Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?
Die Einhaltung wird vom BAFA stichprobenartig kontrolliert. Wird ein Verstoß festgestellt, drohen Bußgelder. Schon deshalb lohnt es sich, den eigenen Status frühzeitig zu klären, statt auf eine Kontrolle zu warten – und ein erkanntes Einsparpotenzial nutzt Ihnen ohnehin.
Häufige Fragen
Sind wir als Tochter eines Konzerns selbst auditpflichtig?
Häufig ja. Durch die Anrechnung verbundener Unternehmen überschreiten auch kleinere Gesellschaften die KMU-Grenzen. Wir prüfen Ihre konkrete Konstellation.
Wir sind unsicher, ob wir betroffen sind – können Sie das feststellen?
Ja. Anhand von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Beteiligungsstruktur klären wir in einem kurzen Gespräch, ob eine Auditpflicht besteht.
Wie oft muss das Audit wiederholt werden?
Nach dem EDL-G alle vier Jahre. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Energieaudit-Fristen.
