
Energieaudit nach EDL-G
Pflicht erfüllen – Mehrwert sichern
Unternehmen, die nicht als KMU gelten, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen.
Wir begleiten Sie dabei von der Erfassung Ihrer Energieströme bis hin zur Identifikation konkreter Einsparpotenziale.
Leistungsbausteine:
Durchführung des Audits gemäß DIN EN 16247-1
Aufnahme aller relevanten Energieverbraucher (Gebäude, Prozesse, Fuhrpark)
Bewertung von Einsparpotenzialen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
Dokumentation und Übergabe eines prüffähigen Auditberichts
Unterstützung bei internen und externen Prüfungen
Das Audit ist mehr als eine Pflicht – es ist der erste Schritt in eine wirtschaftlichere Zukunft.
